Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Rupp Metalltrend AG
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») sind integrierender Bestandteil des zwischen dem Kunden und Rupp Metalltrend AG abgeschlossenen Vertrages.
Rupp Metalltrend AG kann für einzelne Lieferungen oder Dienstleistungen ergänzende Geschäftsbedingungen festsetzen.
Dienstleistung Rupp Metalltrend AG
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Rupp Metalltrend AG kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Angebote, Offerten, Prospekte, Kataloge und Angaben auf der Website sind grundsätzlich unverbindlich.
Der Lieferumfang bzw. der Umfang der Dienstleistung der Rupp Metalltrend AG kann deren Auftragsbestätigung entnommen werden.
Rupp Metalltrend AG ist in keinem Fall verpflichtet, die Eignung für den Verwendungszweck der bestellten Produkte und Materialien zu beurteilen und zu prüfen.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Rupp Metalltrend AG (Fahrwangen/AG).
Verpackung
Ohne besondere Instruktionen des Kunden wählt Rupp Metalltrend AG die geeignetste Verpackungsart nach eigenem Ermessen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Verpackung nicht im Preis der Lieferung enthalten und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme der Verpackung durch Rupp Metalltrend AG erfolgt nicht.
EUR-Paletten werden im Tauschverfahren gehandhabt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Anlieferung eine gleichwertige Anzahl tauschfähiger EUR-Paletten bereitzustellen. Erfolgt kein entsprechender Tausch, behält sich Rupp Metalltrend AG vor, die gelieferten Paletten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Übergang von Nutzen und Gefahr
Werden Vertragsobjekte dem Kunden übergeben oder zugesendet, so gehen Nutzen und Gefahr am Vertragsobjekt auf den Kunden über, sobald dieses dem Kunden bzw. dem Frachtführer übergeben ist.
Versand / Transport
Sofern es besonders vereinbart wird, wird die Lieferung von Rupp Metalltrend AG verschickt. Die Lieferung reist auf Gefahr des Kunden. Die Kosten des Versands sind nicht im Preis der Lieferung enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand sind vom Kunden bei Erhalt der jeweiligen Lieferung unverzüglich dem letzten Frachtführer mitzuteilen. Die Versicherung gegen Schäden jedwelcher Art ist Sache des Kunden.
Ohne besondere Instruktionen des Kunden bestimmt Rupp Metalltrend AG ein geeignetes Transportunternehmen nach eigenem Ermessen. Besondere Instruktionen sind Rupp Metalltrend AG rechtzeitig bekannt zu geben.
Sofern keine entgegenstehenden Instruktionen des Kunden erfolgen, ist Rupp Metalltrend AG berechtigt, den Transport selbst durchzuführen oder von geeigneten Subunternehmern durchführen zu lassen. Ohne anderslautende Vereinbarung wird die Schickschuld damit nicht zur Bringschuld, so dass der Transport auf Gefahr des Kunden erfolgt. Bei Transportschäden haftet Rupp Metalltrend AG nur für grobe Fahrlässigkeit.
Technische Unterlagen
Die zur Vertragserfüllung notwendigen Angaben sowie technischen Unterlagen wie Zeichnungen, Stücklisten, Material‐ und Arbeitsbeschreibungen oder Muster werden Rupp Metalltrend AG vom Auftraggeber rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Allfällige Kosten zur Herstellung von fertigungstauglichen Zeichnungen werden von Rupp Metalltrend AG separat ausgewiesen und verrechnet.
Alle technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftraggebers und werden ohne Rücksprache mit diesem von Rupp Metalltrend AG weder kopiert noch an Dritte weitergegeben.
Werkzeuge und Vorrichtungen
Die von Rupp Metalltrend AG für die Ausführung des Vertrages hergestellten oder beschafften Werkzeuge verbleiben im Eigentum von Rupp Metalltrend AG, auch wenn der Auftraggeber die Werkzeugkosten ganz oder teilweise bezahlt hat.
Materiallieferungen
Werden Material oder Halbfabrikate vom Auftraggeber geliefert, hat dies innerhalb der vereinbarten Zeit zu erfolgen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr für Eignung, Verlust und Beschädigung. Rupp Metalltrend AG hat das vom Auftraggeber gelieferte Material einer angemessenen visuellen Prüfung zu unterziehen und materialgerecht zu lagern. Aufgefallene Mängel, Beschädigungen oder Fehlmengen werden dem Auftraggeber unverzüglich gemeldet. Der Auftraggeber hat das mangelhafte, beschädigte oder fehlende Material innerhalb angemessener Frist zu ersetzen.
Das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Material bleibt Eigentum des Auftraggebers. Es darf durch die Rupp Metalltrend AG ausschliesslich für den entsprechenden Lohnauftrag verwendet werden.
Lieferfristen
Rupp Metalltrend AG bemüht sich, Terminwünsche bzw. Terminzusagen einzuhalten. Jegliche Forderungen aufgrund von Lieferverzögerungen und von allfälligen Folgeschäden werden hingegen abgelehnt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags-, insbesondere der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist verlängert sich namentlich, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht fristgerecht nachkommt oder nachträgliche Änderungen am Lieferumfang bzw. der Dienstleistung vornimmt oder wenn Hindernisse höherer Gewalt oder Zufallsereignisse auftreten, welche Rupp Metalltrend AG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, unabhängig davon, ob diese in ihrer Einflusssphäre oder in der Einflusssphäre des Kunden oder eines Dritten eintreten.
Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurückzutreten. Zudem verzichtet er auf sämtliche Rechte und Ansprüche wegen Lieferverspätungen bzw. Verspätungen in der Erbringung der von Rupp Metalltrend AG erbrachten Dienstleistungen.
Prüfung der Lieferung, Genehmigung
Rupp Metalltrend AG prüft die Lieferungen vor deren Übergabe an den Kunden bzw. den Transporteur im geschäftsüblichen Umfang. Weitergehende Prüfungen sind speziell zu vereinbaren.
Die Lieferung ist durch den Kunden sofort nach Empfang (insbesondere vor einer weiteren Bearbeitung) zu prüfen. Erkennbare Mängel sind Rupp Metalltrend AG innert 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Pflicht, so gelten die Lieferungen als genehmigt.
Gewährleistung
Rupp Metalltrend AG behebt die im Rahmen der Prüfung gemäss Abschnitt «Prüfung der Lieferung, Genehmigung» festgestellten und entsprechend gerügten Mängel so rasch als möglich. Soweit es notwendig und dem Kunden zumutbar ist, ist dieser diesbezüglich zur Mitwirkung verpflichtet.
Der Abschluss der Mängelbehebung ist dem Kunden mitzuteilen. Dieser hat den vom Mangel betroffenen Teil der Lieferung erneut zu prüfen. Dabei gelten die Regelungen gemäss Abschnitt «Prüfung der Lieferung, Genehmigung» analog.
Preise / Konditionen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, netto ab Werk, ohne Verpackung, Transport und sonstige Abzüge. Die Mehrwertsteuer wird bei Rechnungsstellung zum jeweils gültigen Satz hinzugerechnet.
Allfällige Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb der Zahlungsfrist vom Kunden schriftlich zu erheben. Erfolgen innert Frist keine Einwendungen, so gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend den vertraglich vereinbarten und in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wurden vertraglich keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart, so hat die Zahlung innert 30 Tagen ab Faktura-Datum rein netto und ohne Abzüge zu erfolgen.
Muss Rupp Metalltrend AG aufgrund eines während der Vertragslaufzeit eingetretenen Umstandes aus berechtigten Gründen befürchten, dass sie die Zahlungen des Kunden nicht vollständig bzw. nicht rechtzeitig erhält, so ist Rupp Metalltrend AG berechtigt, die weitere Ausführung so lange auszusetzen, als der Kunde keine Sicherheiten für seine korrekte Vertragserfüllung beibringt. Werden diese Sicherheiten nicht innerhalb einer angemessenen Frist beigebracht, so ist Rupp Metalltrend AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Rupp Metalltrend AG einen Verzugszins von 5 % verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug behält sich Rupp Metalltrend AG ausdrücklich vor.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Rupp Metalltrend AG.
Kundendaten
Die von Rupp Metalltrend AG erfassten Daten (inkl. personenbezogene Daten des Kunden) werden zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt. Darüber hinaus ist Rupp Metalltrend AG berechtigt, die Daten auch zu Informationszwecken in Papierform oder per E-Mail und zur Pflege der gegenseitigen Geschäftsbeziehung zu verwenden, es sei denn, dass der Kunde einer solchen Verwendung widerspricht.
Haftungsausschluss
Alle Arten von Vertragsverletzungen bzw. alle daraus folgenden Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen AGB abschliessend geregelt.
Alle Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind zusammen in der Höhe auf den vom Kunden bezahlten Gesamtpreis beschränkt.
Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Wandlung, Rückabwicklung oder Aufhebung des Vertrages usw. sind, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der Rupp Metalltrend AG.
Die Vereinbarungen und Abmachungen unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht. Das «Wiener Kaufrecht» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) findet keine Anwendung.
Fahrwangen, August 2025